STANDORT WESTÖNNEN

Über uns

In unserer familienanalogen Wohngruppe teilen wir unseren Lebensmittelpunkt mit jungen Menschen, die einer stationären Hilfe zur Erziehung bedürfen und sich auf dieses Lebensmodell einlassen können. Wir, die Eheleute Andrea und Frank Brandt, sind die innewohnenden Fachkräfte und werden von weiteren Fachkräften unterstützt.


Die jungen Menschen werden als Teil der Lebensgemeinschaft aufgenommen und in ihrem wichtigen Lebensabschnitt der Kindheit und Jugend auf gewissenhafte und respektvolle Weise begleitet. Sie nehmen an unseren Familienfeiern teil und lernen unsere Freunde und Bekannten kennen.

Durch dieses Angebot bekommen sie als Teil unserer Gemeinschaft durch uns und die anderen bei uns lebenden jungen Menschen die Chance,

zu selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Personen heranzureifen.


Unser Standort hat insgesamt 6 Plätze, 2 innewohnende Fachkräfte und eine Betreuungsdichte von 1:1,67.


LAGEBESCHREIBUNG

FAMILIENANALOGE WOHNGRUPPE WESTÖNNEN

Unser Wohnhaus befindet sich in Dorflage von Westönnen und hat eine Wohnfläche von 500 qm. Der Garten hat eine Größe von ca.1200 qm. welcher zum Spielen einlädt. Ein Spielplatz befindet sich in einer Entfernung von 50 Metern von unserem Wohnhaus und ein weiterer Spielplatz ist fußläufig in 5 min. zu erreichen.

WOHNHAUS

AUSSTATTUNG

  • große Wohnküche und Wohnzimmer
  • Hobby- Spiel- und Partykeller auch für Fitnesstraining
  • 6 Einzelzimmer
  • zwei Bäder mit Badewanne / Dusche / WC + 3 weitere WC's
  • Leseecke, Computerplatz und Spieleecke
  • Waschkeller, Wäscheraum und Vorratskeller
  • großer Garten mit Pool, Sitzmöglichkeiten, Sandkasten, Strandkorb, Hängeschaukel und Grillplatz mit Grill und Feuerschale, Gartenhütte
  • 2 Garagen mit Werkbank und Fahrrädern
  • ausgelagerte Werkstatt mit 80m² für Reparaturen / Instandsetzung 

TIERE IM HAUSHALT

VERANTWORTUNG TEILEN & TRAGEN

Unsere Einrichtung arbeitet tiergestützt mit einem Assistenz- und Therapiehund. Die Versorgung und der Umgang mit den Tieren (Hunde, Pferd, Katzen und Vögel) ermöglicht eine verantwortungsvolle und wertschätzende Haltung gegenüber den Tieren einzunehmen.

UMFELD

OPTIMALE GRUNDVERSORGUNG

Der Standort Westönnen liegt 4km entfernt von der Stadt Werl, folgende Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe:


  • Kindergarten / Kindertagesstätte und Grundschule in direkter Nachbarschaft zum Standort
  • weiterführende Schulen für alle Schularten inklusive einer Förderschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar
  • berufsbildende Schulen (handwerklich, kaufmännisch und sozial)
  • Möglichkeit zu Freizeitaktivitäten in verschiedenen Vereinen, eingebunden in das soziale Umfeld des Dorfes
  • Schwimmbäder / Freibäder und Erholungsregion Möhnesee

SENSIBILITÄT FÜR NÄHE UND DISTANZ

In unserer Einrichtung pflegen wir eine große Sensibilität was das Thema Nähe/Distanz angeht, die auch von unseren Mitarbeiter(innen) im täglichen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen getragen wird. Neue Teammitglieder werden im Rahmen des Einarbeitungsprozesses mit unserer Sicht auf Rechte von Kindern und Jugendlichen vertraut gemacht.


Unser Leitbild dazu besagt bereits, dass es für uns besonders wichtig ist, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzugehen. Das Kind / der Jugendliche hat jederzeit die Möglichkeit sich mit Problemen an die Mitarbeiter zu wenden. Es wird dann gemeinsam mit dem Kind / Jugendlichen eine Lösung entwickelt.

 

Als externe Beschwerdestelle wird den jungen Menschen die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. sowie der VPK vorgeschlagen und deren Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.


Jede(r) Mitarbeiter(in) trägt aktiv dazu bei, dass unsere Einrichtung ein sicherer Ort ist, in dem die Kinder und Jugendlichen vor Übergriffen geschützt sind.


RECHTSGRUNDLAGEN
DER ANGEBOTENEN HILFEFORMEN

Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in dem Standort Brandt basiert auf der Rechtsgrundlage des § 27ff i.V.m. § 34, SGB VIII. Hilfen nach § 35a SGB VIII werden i.d.R. von uns angeboten, wenn sich während des Maßnahmenverlaufs herausstellt, dass diese Hilfen notwendig sind.

Wir wollen damit sicherstellen, dass durch die Änderung der Auftragsgrundlage kein Einrichtungswechsel notwendig wird.

Gleiches gilt für die Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.

Die Aufnahme setzt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch die Personensorgeberechtigten und eine entsprechende Hilfeplanung

nach § 36 SGB VIII voraus.



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